Grundlage für eine sinnvolle Planung
Seit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 muss für bestehende Häuser, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden, ein Energieausweis vorliegen.
Für Neubauten gilt diese Regelung schon seit dem Jahre 2001. Dieser Ausweis gibt Auskunft darüber, wie viel Energie ein Haus benötigt oder verbraucht. Man unterscheidet hier nach dem „Bedarfsausweis“ (errechnet) und dem „Verbrauchsausweis“ (gemessen). Der ausgestellte Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, sofern keine Änderungen vorgenommen werden.
Unsere Leistungen
- Energieausweis für Wohngebäude
- Bestandsaufnahme
- Sanierungsfahrplan
- TIPP: Wir erstellen Ihren Energieausweis und liefern Ihnen auf Wunsch auch gleich Empfehlungen für Optimierungen zum Energiesparen mit.
- Fachwissen vom Experten (gelistet bei der dena - Deutsche Energie-Agentur und aktiver Berater bei der Energieagentur Rottweil)